Häufig gestellte Fragen

Frage:

Muss ich befürchten, dass ich mit mehr als meinen Anteil heran gezogen werden kann?

Antwort:

Nein, die Nachschusspflicht ist in der Satzung unter § 4 Abs. 3 ausgeschlossen

 
Frage:

In § 15 steht aber, dass Kosten auf die Genossenschaftsmitglieder anteilig verteilt werden können.

Antwort:

Maßgeblich ist § 4 Abs. 3 der Satzung, der besagt, dass eine Nachschusspflicht ausgeschlossen ist. Dies gilt auch für den Fall des Konkurses (siehe § 105 Abs. 1 Genossenschaftsgesetz).

Für Schulden der Genossenschaft haftet ausschließlich das Genossenschaftsvermögen, also die Mitglieder begrenzt auf ihre jeweiligen Anteile, deren Wert sich im Falle eines Verlustes entsprechend der Höhe des Anteils im Verhältnis zum gesamten Genossenschaftsvermögen verringern kann. Im äußersten Fall geht er gegen null.


Frage:

Wie hoch ist denn der Kaufpreis?

Antwort:

Das Drogerie Gebäude mit dem dazu gehörigen Grund muss in einem Bieterverfahren erworben werden, dass heißt, dass es keinen schon jetzt feststehenden Preis gibt. Der Insolvenzverwalter hat zum Verfahren Folgende mitgeteilt:

„Ich beabsichtige, dass Haus in einem schriftlichen Bieterverfahren zu verkaufen. Ich weise zunächst darauf hin, dass hierbei – wegen der Beurkundungspflicht für Grundstückskaufverträge – kein Zuschlag durch das Gebot erfolgt, sondern dass ich mit dem Bieter einen notariellen Kaufvertrag auf Basis des abgegebenen Gebotes abzuschließen gedenke. Insoweit besteht auch keine rechtliche Bindung. Dementsprechend werden die Interessenten aufgefordert, möglichst schriftliche Gebote für das Objekt (per Telefax ist ausreichend) abzugeben. Es können auch Bietergemeinschaften bieten. ...Ich werde dann anschließend das bis dahin höchste Gebot (anonymisiert) allen Interessenten nochmals zur Kenntnis geben und in einer weiteren Frist, die ich Ihnen noch mitteilen werde, Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Das hiernach ergangene, höchste Gebot erhält den Zuschlag. Sollte der Vertrag mit diesem Interessenten nicht zustande kommen, wird mit dem Interessenten verhandelt, der das zweithöchste Gebot abgegeben hat, usw. ..


Frage:

Wieviel Geld muss denn jetzt zusammen kommen, damit das Haus erworben werden kann?

Antwort:

Das Haus befindet sich auf einem über 800 Quadratmeter großen Grundstück, das links daneben hat circa 711 Quadratmeter. Daraus ergibt sich eine Orientierung anhand des Baugrundwerts (155€) pro Quadratmeter), entscheidend ist dann aber der Marktpreis. Dazu müssen mindestens die Kosten von Grunderwerbssteuer, Notarksoten sowie Versicherung und Betriebskosten für das erste Jahr gerechnet werden. Über die Summe kann hier nicht öffentlich gesprochen werden, da wir sonst im Bieterverfahren unterliegen könnten.